# Quellenprüfung der Portal-Zeichenbibliothek

Stand: 10. September 2026. Dokumentiert werden Herkunft, technische Verarbeitung und der vorhandene Nachweisstand. Diese Datei ist keine pauschale Lizenz-, Behörden- oder Einsatzfreigabe.

## Aktueller Bestand

- 82 weiterhin auswählbare Grafiken aus der Kundenvorlage: 27 Warn-, 28 Gebots-, 15 Verbots-, acht Rettungs-, drei Brandschutzzeichen und eine GHS07-Grafik.
- Zusätzlich neun unveränderte GHS01–GHS09-Dateien der ECHA. Die ECHA-Version von GHS07 und die bereits verwendete Kundenversion bleiben getrennte Datensätze.
- Zusammen 91 auswählbare Dateien. Die früheren EU-/DE-Dateien bleiben für bereits gespeicherte Dokumente verfügbar; ihre ursprünglichen IDs und Bedeutungen werden erhalten.
- GHS-Rauten werden nicht mehr in gelbe Warnzeichen umgedeutet. Löschschlauch, Krankentrage und Richtungspfeile behalten ihre tatsächliche Darstellung. Nicht eindeutig zuordenbare alte IDs bleiben im Dokumentdatensatz erhalten und werden zur ausdrücklichen Zuordnung angezeigt.

Eine bereits durch eine frühere Portalversion gespeicherte falsche Zuordnung kann nicht aus dem Ersatzziel allein rekonstruiert werden. Solche Bestandsdokumente sind mit ihrer Originalfassung beziehungsweise dem passenden Sicherheitsdatenblatt abzugleichen; dieser technische Fix erfindet keine verlorenen Ursprungsangaben.

## Kundenvorlage: Herkunft belegt, Portalrechte noch nicht belegt

Die im Portal früher als „BA000 Basis 2026“ bezeichnete Bildauswahl wurde mit der vom Betreiber bereitgestellten Datei `00BAG Basisdokument 2026 ST.docx` verglichen. Deren 92 eingebettete Medien stimmen vollständig mit dem bestehenden lokalen Medienauszug überein.

Alle 82 aktiven Bild-URLs waren beim Abruf erreichbar. 81 der 82 ausgelieferten Dateien sind SHA-256-identisch mit eingebetteten Medien der genannten Word-Datei. Für `customer-signs/image7.png` (Brandmeldetelefon) wurde kein byteidentisches Ausgangsmedium gefunden. Eine Formatkonvertierung ist möglich, wurde aber nicht belegt. Die Aussage, alle 82 Dateien seien nachweislich unveränderte Norm-Originaldateien, wäre daher nicht gedeckt.

Im geprüften Projekt und im Text der Word-Datei wurde kein Lizenz- oder Rechteinhabernachweis für die Bereitstellung dieser 82 Grafiken im Portal gefunden. Die Übergabe einer Word-Datei und die betriebliche Auswahl von Zeichen belegen für sich genommen keine übertragbaren Nutzungsrechte an den eingebetteten Grafiken.

Vom Betreiber benötigt wird der ursprüngliche Bezugsnachweis einschließlich der zugehörigen Lizenzbedingungen oder eine Rechteinhaberbestätigung. Daraus muss sich ergeben, dass Serverhosting, Bereitstellung an interne und externe Kunden sowie die Einbettung in erzeugte PDF- und Druckdokumente vom Nutzungsumfang umfasst sind. Gegebenenfalls sind Quellen- oder Urheberangaben zusätzlich nachzutragen. Die Kundenbilder wurden durch diese technische Prüfung weder gelöscht noch pauschal gesperrt.

## ECHA und bisherige amtliche Quellen

Die neun lokalen ECHA-GIF-Dateien stehen in `MANIFEST-SHA256.txt`. ECHA-eigenes Material darf unter den Bedingungen des ECHA-Nutzungshinweises kommerziell und nichtkommerziell wiederverwendet werden. Wesentliche Bedingungen sind die Wahrung der Bedeutung, der Hinweis auf die fehlende Verantwortungsübernahme durch ECHA und eine Quellenangabe in jeder Kopie. Drittmaterial ist von der allgemeinen Erlaubnis ausgenommen. Der Portal-Ausdruck nennt die ECHA, sobald entsprechende Dateien verwendet werden.

- [ECHA-GHS-Dateien](https://echa.europa.eu/regulations/clp/clp-pictograms)
- [ECHA-Nutzungshinweis, Abschnitt 5.1.1](https://echa.europa.eu/legal-notice)

Die ältere Datei `QUELLEN-UND-NUTZUNG.md` beschreibt die frühere Auswahl von 66 ECHA-/EU-/DE-Zeichen. Sie ist ein historischer Quellenbericht dieses Satzes und kein Lizenznachweis für die später hinzugekommenen Kundengrafiken. Die dokumentierten EU-Zeichen wurden zugeschnitten und mit Sicherheitsfarben versehen; sie sind daher keine unveränderten Downloads. Der Quellenhinweis eines Dokuments kennzeichnet diesen Bearbeitungsstand, wenn solche Zeichen enthalten sind.

## Nutzungsrechte und fachliche Bedeutung sind getrennt zu beurteilen

ISO unterscheidet die Anwendung von Symbolen innerhalb der jeweiligen Lizenz von der Veröffentlichung von Symbolsammlungen und der Softwareintegration; weitergehende Rechte sind gesondert zu klären. Auch die DGUV gestattet nicht allein aufgrund eines kostenlosen Downloads die Übernahme und Weiterbereitstellung beliebiger Bilder. Diese Bedingungen belegen nicht, dass alle Kundengrafiken ISO oder DGUV gehören; sie zeigen, warum die ursprüngliche Quelle und Lizenz konkret festgestellt werden müssen.

- [ISO-Lizenzbedingungen, insbesondere Abschnitte 5 und 6](https://www.iso.org/terms-conditions-licence-agreement.html)
- [DIN Media: Norminhalte in Software](https://support.dinmedia.de/de/support/solutions/articles/80001166273-kann-ich-eine-norm-in-meiner-software-verwenden-)
- [DGUV-Nutzungsbestimmungen](https://www.dguv.de/de/mediencenter/nutzungsbestimmungen/index.jsp)

Für die fachliche Auswahl ist die konkrete Sicherheitsaussage maßgeblich. Die ASR A1.3 beschreibt Sicherheitskennzeichnungen in Arbeitsstätten; TRGS 555 behandelt Gefahrstoff-Betriebsanweisungen. Die BAuA erläutert die neun unterschiedlichen GHS-Piktogramme. Ein Quellen- oder Lizenzhinweis ersetzt weder die richtige Zeichenauswahl noch eine betriebliche Beurteilung.

- [ASR A1.3](https://www.baua.de/DE/Angebote/Regelwerk/ASR/pdf/ASR-A1-3.pdf?__blob=publicationFile&v=3)
- [TRGS 555](https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/TRGS/pdf/TRGS-555.pdf?__blob=publicationFile)
- [BAuA: GHS-Piktogramme](https://www.baua.de/DE/Themen/Chemikalien-Biostoffe/Gefahrstoffe/Einstufung-und-Kennzeichnung/Kennzeichnungselemente/Gefahrenpiktogramme-und-Signalwoerter)
